3.4.3. Würdigung Der Gesuchsgegnerin kann nicht gefolgt werden: Durch das Ausstellen von Akontorechnungen durch die Gesuchstellerin und der Bezahlung der ersten drei Akontorechnungen durch die heutige A. AG haben die Parteien zumindest konkludent vereinbart, dass die Gesuchstellerin Akontorechnungen stellen darf. Im Übrigen ergibt sich ein entsprechendes Recht auch aus Art. 144 Abs. 1 SIA-Norm 118.