3.4. Verzugszinsen 3.4.1. Parteibehauptungen der Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin macht geltend, die Vormerkung des Verzugszinses mit der Verfügung vom 22. September 2023 habe auf die Zahlungsfrist in der Rechnung Nr. 2992 abgestellt. Bei der Rechnung Nr. 2992 handle es sich um eine Akontorechnung. Von Gesetzes wegen habe der Unternehmer jedoch keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen. Die entsprechende Rechnung genüge auch den Anforderungen von Art. 144 Abs. 2 SIA-Norm 118 nicht.