Norm 118 aufgenommen bzw. im vorliegenden Verfahren eingereicht wurden, ändert daran nichts. Der Gesuchstellerin wird der Nachweis des konkret geleisteten Ausmasses dadurch nicht verunmöglicht.10 Dass die heutige A. AG auch die zweite Offerte vom 1. Dezember 2022 mit den gemäss der Gesuchsgegnerin höheren Preisen angenommen hat, ergibt sich glaubhaft aus deren Verhalten. So hat sie auch nach dieser Offerte eine weitere Akontorechnung der Gesuchstellerin vom 6. Januar 2023 bezahlt.