3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin macht geltend, allein der Umstand, dass die Gesuchstellerin der heutigen A. AG Rechnung gestellt habe, beweise weder den rechtlichen Grund noch den Umfang der geltend gemachten Forderung (Antwort Rz. 18). Was die Rechtsgründe der angeblich pfandberechtigten Forderung sein sollen, werde auch aus den Gesuchsbeilagen nicht klar. Erwähnt werde zwar ein Vertrag vom 26. Mai 2020. Einen solchen habe die Gesuchstellerin aber nicht ins Recht gelegt.