ZPO hat der Bundesrat – der diese Aufgabe an das Bundesamt für Justiz delegierte4 – für Gerichtsurkunden und Parteieingaben Formulare zur Verfügung zu stellen, wobei die Formulare für die Parteieingaben so zu gestalten sind, dass sie auch von einer rechtsunkundigen Partei ausgefüllt werden können. Entsprechend muss ein vollständig ausgefülltes Formular auf der Basis des von einem Laien kaum zu erwarteten zivilprozessualen Wissens grundsätzlich genügen, um erfolgreich die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines