2. Das Grundbuchamt A. sei anzuweisen, das zu Gunsten der Gesuchstellerin im Betrag von CHF 86'789.95 nebst Zins zu 5 % seit 16. Juni 2023 auf dem Grdst.-Nr. 9874 GB L. (E-GRID: CH -5- XXX) vorläufig superprovisorisch vorgemerkte Bauhandwerkerpfandrecht unverzüglich zu löschen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Gesuchstellerin." Der Vizepräsident zieht in Erwägung: