5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 7. Am 5. Oktober 2023 erliess der Vizepräsident folgende Verfügung: 1. Der Gesuchsgegnerin wird die Frist zur Erstattung der Antwort abgenommen. 2. Zustellung der Eingabe der Gesuchsgegnerin vom 3. Oktober 2023 (inkl. Beilagen) an die A. AG als gesuchsgegnerische Streitberufene und an die Gesuchstellerin. 3. 3.1. Der gesuchsgegnerischen Streitberufenen wird Frist bis zum 13. Oktober 2023 angesetzt, um sich zu erklären, ob sie: