5. Das Grundbuchamt A. trug die Vormerkung der vorläufigen Eintragung des beantragten Bauhandwerkerpfandrechts am 22. September 2023 unter der Tagebuchnummer 333 im Grundbuch ein. 6. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2023 stellte die Gesuchsgegnerin folgende Anträge: " 1. Es sei gerichtlich Vormerk zu nehmen, dass die Gesuchsgegnerin der A. AG den Streit gemäss Art. 78 ff. ZPO verkündet. 2. Der Streitberufenen sei durch das Handelsgericht Aargau Mitteilung von der Streitverkündung zu machen und die Streitberufene sei aufzufordern, die Gesuchsgegnerin im Prozess zu unterstützen.