1. In Gutheissung des Gesuchs vom 20. September wird die Gesuchstellerin bis 30. Juni 2024 als Sachwalterin der Gesuchsgegnerin eingesetzt. Sie verfügt dabei über sämtliche Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers gemäss Art. 809 ff. OR. 2. Das Handelsregisteramt des Kantons Aargau wird angewiesen, die Gesuchstellerin bis am 30. Juni 2024 als Sachwalterin der Gesuchsgegnerin im Handelsregister einzutragen. 3. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 300.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. -6-