5.2. Die Gesuchstellerin wird bis 30. Juni 2024 als Sachwalterin der Gesuchsgegnerin eingesetzt. Da sie diese Funktion gemäss Telefongespräch vom 20. September 2023 kostenlos ausübt, entfällt die Kostentragung für die Gesuchsgegnerin und damit auch die Leistung eines Vorschusses.