3. 3.1. Gemäss den glaubhaften Aussagen der Gesuchstellerin und der telefonischen Bestätigung von Fachrichter D., Bezirksgericht Kulm, habe der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesuchsgegnerin, C., am 5. September 2023 einen Schlaganfall erlitten und sei seither weder hand- lungs- noch urteilsfähig.