3.3. Würdigung In tatsächlicher Hinsicht ist der Gesuchsgegnerin zuzustimmen: In der Tat enthalten die gesuchstellerischen Beilagen in sich widersprüchliche Angaben. Auszugehen ist von der Feststellung, wonach ein Arbeitsrapport vorliegt, der die Demontage der Notspriessung am 30. Mai 2023 ausweist (GB 4). Das entsprechende Auftragsblatt mit der Auftrags-Nr. 29.23.05.024 enthält demgegenüber den Hinweis, dass die entsprechenden Arbeiten am