GB V. (E-GRID: CH 999) in Höhe von Fr. 278'393.20 zuzüglich Verzugszins von 5 % ab dem 19. Juli 2023 erfüllt und die mit Verfügung des Vizepräsidenten vom 8. August 2023 superprovisorisch angeordnete vorläufige Vormerkung des Bauhandwerkerpfandrechts ist in diesem Umfang vorsorglich zu bestätigen.