Entsprechend sei eine Verwechslungsgefahr zu bejahen. Demgegenüber erkannte das Bundesgericht keine Verwechslungsgefahr mit "Kamillosan" bei den nachfolgenden Zeichen, welche ein deutlich abweichendes Wortende aufweisen: "Kamillex", "Kamillind", "Kamillofors", "Kamillamed", "Arnikamill" sowie "Perkamillon".26