Im Kamillosan/Kamilan-Entscheid, in welchem das Bundesgericht dem Wortbeginn aufgrund des beschreibenden, auf Kamille hinweisenden Charakters ebenfalls keine entscheidende Bedeutung beimass,25 erwog es, dass die bei "Kamillosan" bzw. "Kamilan" dazwischen stehenden Laute "o" bzw. "s" sowohl akustisch als auch optisch weniger stark hervorträten. Entscheidend sei daher, dass sowohl "Kamillosan" wie auch "Kamilan" auf "an" enden und auf dieser Endung zudem die Betonung liege. Entsprechend sei eine Verwechslungsgefahr zu bejahen.