vielmehr sowohl der Wortanfang bzw. der Wortstamm wie auch die Endung, insbesondere wenn sie bei der Aussprache betont wird, Beachtung. Demgegenüber sind dazwischen geschobene, unbetonte weitere Silben meist von geringerer Bedeutung.23 Im Weiteren hat das Bundesgericht – wie ebenfalls bereits erwähnt – entschieden, dass "sol" für Marken und Firmen derart allgemein gebräuchlich sei, dass es für die Unterscheidungskraft überwiegend auf die zusätzliche Wortgestaltung ankomme.24