Zentraler ist vielmehr das Klangbild der beiden Zeichen. Diesbezüglich ist die Gesuchstellerin der Auffassung, dass vorliegend vor allem die gemeinsame erste Silbe "sol" prägend sei. Dem kann nicht gefolgt werden: Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung finden – wie oben dargelegt – 21 https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%A9losolex (zuletzt besucht am 16. Oktober 2023). 22 Vgl. diesbezüglich BGE 121 III 377 E. 3a. - 17 -