desgericht in seinem Entscheid 79 II 98 E. 1d von den "einigermassen Gebildeten", welche "sol-" als Wortstamm des Wortes Sonne in den romanischen Sprachen erkennen. Im vom Bundesgericht beurteilten Fall ging es allerdings um Heizkissen sowie um Quarzlampen, also Produkte, bei denen eine Nähe zum Begriff Sonne eher gegeben ist als vorliegend.