Die streitgegenständlichen Zeichen überschneiden sich im Wortbestandteil "sol-". Mit diesem Wortbestandteil hatte sich das Bundesgericht in mehreren älteren Entscheiden im Zusammenhang mit dem Zeichen "solis" bereits zu beschäftigen.16 Im in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheid 79 II 98 hielt es fest, die Silbe "sol" sei für Marken wie für Firmen derart allgemein gebräuchlich, dass es für die Unterscheidungskraft überwiegend auf