Wie dargelegt, nutzen beide Parteien die streitgegenständlichen Zeichen für die Kennzeichnung von Besteck. Da es somit um die gleichen Waren geht, ist insoweit von hohen Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Zeichen auszugehen. Im Weiteren handelt es sich bei Besteck um Waren, die sich zwar auch an Fachpersonen aus dem Bereich Gastronomie und Hotellerie richten.