Es bestehe keine Zeichenähnlichkeit zwischen "sola" und "solex". Bei Kurzzeichen würden Abweichungen schneller erkannt, weshalb bereits vergleichsweise geringfügige Modifikationen einen genügenden Abstand gewährleisten könnten. Bei Zeichen bis fünf Buchstaben genüge bereits der zahlenmässige Unterschied eines Buchstabens, um die wortbildliche Verwechslungsgefahr auszuschliessen. Das generische Wort "sola" bestehe aus vier, "solex" aus fünf Buchstaben. Gerade der unterschiedlich lange, deutlich anders ausgesprochene Vokal ("e" anstatt "a") begründe ein eigenständiges Zeichen. Es sei insbesondere auf BGE 79 II 98 zu verweisen.