Beide Zeichen würden ähnlich ausgesprochen (Gesuch Rz. 43 ff.). Das Urteil des Bundesgerichts BGE 79 II 98, in welchem dieses zum Schluss gekommen sei, es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "solis" und "sollux", könne nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.