Einer dieser Distributoren sei seit dem Jahr 2000 auch die Banholzer AG in Deitingen (SO), an welcher die Gesuchstellerin seit dem Jahr 2017 als "strategischer Partner und Teilhaber" anteilsmässig beteiligt sei. Im Rahmen der "Due Diligence" vor dem Erwerb der Beteiligung habe die Gesuchstellerin daher zwangsläufig erfahren, dass die Gesuchsgegnerin Besteck an die Banholzer AG in der Schweiz liefere. Ohnehin stellten die Gesuchsgegnerin und die Gesuchstellerin seit Jahrzehnten an den gleichen Fachmessen aus und belieferten teilweise die gleiche Kundschaft. Die Gesuchstellerin müsse entsprechend zwangsläufig immer wieder auf das Besteck der Gesuchsgegnerin gestossen sein.