" 1. Die Buchhaltungsunterlagen aus den Jahren 2012 bis 2023 (AB 38 und AB 39) der Gesuchsgegnerin zum Essbesteck gemäss Ziff. 1 des Rechtsbegehrens des Gesuchs der Gesuchstellerin vom 3. August 2023 sowie die diesbezüglichen Rechnungen der Gesuchsgegnerin (AB 40 und AB 53/1 bis AB 53/25), soweit sie nicht die Banholzer AG, Gewerbestrasse 2, 4543 Deitingen, betreffen, seien gegenüber der Gesuchstellerin und ihren Rechtsvertretern nicht offenzulegen. -5-