b) Eventualiter sei der Gesuchsgegnerin anstelle eines vorsorglich zu verfügenden Verbots gemäss Ziff. 1 des Gesuchs der Gesuchstellerin vom 3. August 2023 die Leistung einer angemessenen Sicherheit zu auferlegen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin." Überdies stellte sie die folgenden prozessualen Anträge: