Antwort Rz. 158). Mit Anwaltsschreiben vom 28. Juni 2023 forderten die Rechtsvertreter der Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin weiter auf, bis am 6. Juli 2023, 12:00 Uhr, schriftlich zu bestätigen, ab sofort in der Schweiz kein Besteck mehr unter der Bezeichnung SOLEX direkt oder indirekt zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben und im Widerhandlungsfalle die im Schreiben bezifferte Konventionalstrafen zu bezahlen (Gesuch Rz. 34; GB 41; Antwort Rz. 160 ff.).