Für die Bestimmung des Streitwerts ist der Vorteil entscheidend, der aus dem Verbot für die Klägerschaft resultiert.64 Vorliegend schätzte die Gesuchstellerin ihren Schaden basierend auf ihren Verkaufszahlen im Zeitraum von 2011 bis 2018 auf EUR 150'000.00 – EUR 200'000.00 und erklärte, im Zweifel dürfte er höher ausfallen. Berücksichtigt man zudem den internationalen Sachverhalt sowie den Umstand, dass das anbegehrte gebot in die Zukunft gerichtet ist, rechtfertigt es sich, den Streitwert auf EUR 200'000.00 festzusetzen, was im Zeitpunkt der Ge-