3.4. Lauterkeitsrechtliche Betrachtung 3.4.1. Rechtslage Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland gilt grundsätzlich Nachahmungsfreiheit. Sofern ein Arbeitsergebnis nicht durch ein Schutzrecht des geistigen Eigentums – insbesondere das Urheberrecht – geschützt wird, darf dieses grundsätzlich nachgeahmt werden.60