Die Leiterplatte mit den darauf verbauten Komponenten wird im Gesuch zumindest abgebildet. Sie gehört als Hardware aber zum Gebiet der Technik, für welches der urheberrechtliche Schutz grundsätzlich ausgeschlossen ist.59 Vielmehr untersteht sie in der Schweiz dem Topographiengesetz (ToG) und in Deutschland dem Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz – HalblSchG).