Die Gesuchstellerin begnügt sich jedoch in erster Linie mit der Behauptung, der Tuning-Satz sei in verschiedenen Modellen einsetzbar, indem man die Motorparameter im konkreten Tuningsatz individuell anpassen könne. Diese Funktion des Tuning-Satzes kann als Idee unter keiner der einschlägigen Rechtsordnungen urheberrechtlich geschützt werden.57 Auch die Zusammensetzung der Tuningsätze aus bestückter Leiterplatte und Softwaresteuerung ist keineswegs speziell, sondern gängiger Aufbau elektronischer Systeme.