In diesem Sinn liegt ein schutzfähiges Werk vor, wenn der Urheber frei kreative Entscheidungen getroffen und damit seinen schöpferischen Geist so in origineller Weise zum Ausdruck gebracht hat, dass das Ergebnis die individuelle Persönlichkeit des Urhebers wiederspiegelt. Originell ist ein Werk, wenn es im Vergleich zu anderen Arbeitsergebnissen eigenständig und ungewöhnlich ist.52 Für eine solche Schöpfung muss ein Gestaltungsspielraum geben sein.53 Weiter ist eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern.54