Ergebnis menschlicher Aktivität, die keinen besonderen Schutz verdient, abgrenzt. In diesem Sinn liegt ein schutzfähiges Werk vor, wenn der Urheber frei kreative Entscheidungen getroffen und damit seinen schöpferischen Geist so in origineller Weise zum Ausdruck gebracht hat, dass das Ergebnis die individuelle Persönlichkeit des Urhebers wiederspiegelt.