Computerprogrammen in der Regel nur ein relativ begrenzter formaler Gestaltungsspielraum zur Verfügung steht, werden an die Individualität eines Programms keine allzu hohen Anforderungen gestellt.47 Die Schutzwürdigkeit ist zu bejahen, wenn das Computerprogramm neu ist und aus der Sicht von Fachleuten nicht als banal oder alltäglich bezeichnet werden kann.48 Banal oder alltäglich sind Programme, welche auf rein alltäglich standardisierter Programmierarbeit beruhen oder einen individuellen Gestaltungs-