Originalität im Sinne einer persönlichen Prägung durch den Urheber oder die Urheberin ist nicht erforderlich. Vorausgesetzt wird, dass der individuelle Charakter im Werk selbst zum Ausdruck kommt. Massgebend ist die Werk-Individualität und nicht die Urheber-Individualität.37 Die Anforderungen an die Individualität hängen vom Spielraum ab, der für die individuelle Gestaltung zur Verfügung steht; je geringer dieser ist, desto eher ist Individualität zu bejahen.38