3.3.3. Urheberrechtlich geschütztes Werk 3.3.3.1. Parteibehauptungen 3.3.3.1.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin behauptet, die von der Gesuchsgegnerin 2 unter der Bezeichnung H verkauften Tuningsätze seien Kopien der von ihr vertriebenen Tuningsätze. Insbesondere habe die Gesuchsgegnerin 2 den Aufbau der Leiterplatten identisch übernommen. Dies könne der beigefügten Fotografie entnommen werden, die auf der linken Seite die Kopie der Leiterplatte der Gesuchsgegnerin 2 zeige und auf der rechten Seite das Original der Gesuchstellerin (Gesuch Rz. 15):