3.3.2.3.2. Passivlegitimation Die Gesuchsgegnerin 2 ist als potentielle Verletzerin allfälliger Urheberrechte ohne Weiteres passivlegitimiert. Im Gegensatz dazu führt die Gesuchstellerin mit keinem Wort aus, dass der Gesuchsgegnerin 1 allfällige urheberrechtsverletzende Handlungen vornehme, ihr solche zugerechnet werden könnten oder solches drohe. Allein aus der Tatsache, dass die Gesuchsgegnerin 1 die fraglichen beiden Webseiten www.aaa.com und