Selbst wenn man davon ausginge, dass entgegen der gesuchstellerischen Darstellung die Entwicklung der Baugruppe im Jahr 2010 erfolgte, wofür die in der Gesuchsbeilage 2 enthaltenen Rechnungen sprechen, wäre das Gesuch mangels Sachlegitimation der Gesuchstellerin abzuweisen. Denn die Gesuchsgegnerinnen führten in ihrer Antwort aus, dass die für die Gesuchstellerin entwickelte Baugruppe von einem älteren Modell der F._____ kopiert worden sei (Antwort Rz. 20 ff.), was unbestritten blieb und daher als erstellt gilt (Art.