3.3.2.2. Rechtliches Die Sachlegitimation bildet keine Prozessvoraussetzung, sondern betrifft das materielle Recht.27 Fehlt sie, wird die Klage als unbegründet abgewiesen.28 Die Aktivlegitimation ist als materiell-rechtliche Voraussetzung des eingeklagten Anspruchs zwar vom Gericht im Rahmen der Rechtsanwendung von Amtes wegen zu prüfen, unter der Herrschaft der Verhandlungsmaxime allerdings nur nach Massgabe des behaupteten und festgestellten Sachverhalts.29