Dabei bildet das Territorialitätsprinzip Ausgangspunkt des internationalen Urheberrechts.21 Entsprechend ist der Anwendungsbereich des schweizerischen und deutschen Urheberrechts – wie bei den meisten Staaten weltweit – räumlich auf das Inland beschränkt und kann grundsätzlich auch nur innerhalb der Grenzen des Staatsgebiets verletzt werden.22 Mit anderen Worten entfaltet das jeweilige Urheberrecht seine Schutzwirkungen stets nur innerhalb der Grenzen des Staatsgebiets.23