7.3. Mit Verfügung vom 14. August 2023 hiess der Präsident den gesuchsgegnerischen Verfahrensantrag betreffend die Wahrung schutzwürdiger Interesse in Bezug auf die Äusserungen in den Rz. 54 bis 56 der Gesuchsantwort sowie die Antwortbeilage (AB) 29 teilweise gut. Die Antwortbeilagen 25 und 27 wurden dem Rechtsvertreter der Gesuchstellerin ungeschwärzt zur Kenntnisnahme zugestellt. Diesem wurde unter der Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB mit Busse im Widerhandlungsfall verboten, die geheimen Informationen der Gesuchstellerin oder Dritten mit- -5-