" 1. Es seien die Beilagen 25, 27, und 29 und die Äusserungen in der Randziffer 53-55 der Gesuchstellerin nicht vorzulegen." 7. 7.1. Mit Verfügung vom 3. August 2023 wurde der Gesuchstellerin die Eingabe der Gesuchsgegnerinnen mit den abgedeckten Randziffern 54 bis 56 sowie die Beilagen ohne die Nrn. 25, 27 und 29 zur Kenntnisnahme zugestellt und Frist zur Stellungnahme zum Verfahrensantrag gesetzt. 7.2. Mit Stellungnahme vom 10. August 2023 stellte die Gesuchstellerin die folgenden Anträge: " 1. Der prozessuale Antrag sei vollumfänglich abzuweisen.