Mittlerweile vertreibe die Gesuchsgegnerin 2, welche eine Folgegesellschaft der Gesuchsgegnerin 1 sei, Tuningsätze. Nach einem Testkauf am 2. November 2022 habe die Gesuchstellerin festgestellt, dass der durch die Gesuchsgegnerin 2 vertriebenen Chip-Tuning-Satz "H" eine Kopie der vormals von der Gesuchgegnerin 1 vertriebenen Tuningsätze sei. Nebst dem Aufbau der Leiterplatte sei auch die Steuerungssoftware übernommen worden. Die Gesuchsgegnerin 2 verletze damit die exklusiven Nutzungsrechte der Gesuchstellerin. Entsprechend habe die Gesuchstellerin am 16. Januar 2023 eine Strafanzeige erstattet.