4. Eine abweichende Kostenverteilung im Hauptprozess (HOR.2023.23) wird vorbehalten. 5. Zustellung der Eingabe (inkl. Beilagen) der Gesuchsgegnerin vom 10. Juli 2023 an die Gesuchstellerin zur Kenntnisnahme. 7 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Parteientschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (zuletzt besucht am 12. Juli 2023). -9-