Selbst wenn die Eingabe vom 10. Juli 2023 als Antwort entgegengenommen werden könnte, liesse sich ihr keine Begründung für eine angebliche Forderung von Fr. 5 Mio. entnehmen. Die Eingabe verweist alleine darauf, dass es um noch offene Schadenersatzpositionen aus dem Miet-Vorvertrag vom 8. Mai 2013 gehe. Allerdings nennt sie weder diese angeblichen Schadenspositionen, noch die Umstände, die dazu geführt hätten oder die betragsmässige Höhe der einzelnen Positionen.