Die Vertreterin der Gesuchstellerin habe am 27. April 2023 den Zahlungsbefehl bei der Post abgeholt. Sie habe der Postangestellten bei der Abholung mitgeteilt, dass die Forderung bestritten sei und sie Rechtsvorschlag erhebe. Die Postangestellte habe in der Folge jedoch nur bei der Zustellungsbescheinigung ihre Unterschrift hingesetzt, beim Rechtsvorschlag aber nichts vermerkt, was der Vertreterin der Gesuchstellerin nicht aufgefallen sei. In der Folge sei der Gesuchstellerin die Konkursandrohung vom 12. Juni 2023 am 20. Juni 2023 zugestellt worden. Damit laufe die 20-tä- gige Zahlungsfrist am 10. Juli 2023 ab.