Der Saldo des Mieterkautionskontos der E. sei nach Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten vom 6. Juli 2022 auf das Konto der Gesuchstellerin überwiesen worden. Nach der Ausweisung der Mieterin und der Auswechslung der Schlösser habe die E. die angesetzten Fristen zur Räumung des Mietobjekts ungenutzt verstreichen lassen. Daraufhin sei die Gesuchstellerin mit Entscheid des Bezirksgerichts F. vom 8. Juli 2021 ermächtigt worden, den Selbsthilfeverkauf durchzuführen und die Lebensmittel bzw. Mobilien im vormaligen Mietobjekt zu versteigern. Der Selbsthilfeverkauf habe am 13. Mai 2022 stattgefunden.