3.2. Nachdem die Gesuchstellerin gegen die Betreibung keinen Rechtsvorschlag erhoben hatte bzw. dieser von der Postangestellten bei Zustellung des Zahlungsbefehls nicht vermerkt worden sein soll (Gesuch Rz. 8 und 11 f.), stellte die Gesuchsgegnerin das Fortsetzungsbegehren. Am 20. Juni 2023 wurde der Gesuchstellerin die Konkursandrohung vom 12. Juni 2023 zugestellt (GB 5). 4. Mit Gesuch vom 23. Juni 2023 (Postaufgabe: 27. Juni 2023) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: