1. In Gutheissung des Gesuchs vom 26. Juni 2023 wird die mit Verfügung vom 26. Juni 2023 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grundbuch Q. Nr. X., , superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 338'755.60 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 17. April 2023 angeordnete Vormerkung vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt S. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dispo- sitiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 13. November 2023 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.