Im Anschluss an diesen Einbau seien an der Eingangstüre nur noch rudimentäre Nachbesserungsarbeiten ausgeführt worden, die ohnehin nicht pfandberechtigt seien. Weiter würden auch die Endreinigung, die Abnahme der Liegenschaft und die Montage zweier Tablets für eine Loxone-Komfortsteuerung keine Vollendungsarbeiten darstellen. Insbesondere könne die Montage der Steuerung mit wenigen Handgriffen in wenigen Minuten fertiggestellt werden.