Die Gesuchstellerin verlangt die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zusätzlich für Verzugszins von 5 % ab dem 17. April 2023. Mit Schreiben vom 4. April 2023 setzte die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin für die Bezahlung des Betrags von Fr. 688'755.60 eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Folglich ist glaubhaft gemacht, dass die Gesuchsgegnerin mit Ablauf dieser Frist mit der Bezahlung von Fr. 338'755.60 in Verzug geriet, womit der Gesuchstellerin der beantragte Verzugszins zuzusprechen ist.